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 PROJEKT STÄDTEPARTNERSCHAFT ZWISCHEN DEN STÄDTEN JAROCIN UND SCHLÜCHTERN
 
Gemeinsame Vereinbarung der Stadt Jarocin in Polen und der Stadt Schlüchtern in Deutschland über die
 Partnerschaft und die Zusammenarbeit vom 24. Oktober 2003 repräsentiert durch die Unterzeichner.
 
§ 1. Präambel
  In der Überzeugung, dass durch partnerschaftliche Beziehungen zwischen den Bürgerinnen und Bürgern unserer Städte die Verständigung und das friedliche Zusammenleben zwischen unseren Völkern gefördert werden, und dass wir damit einen Beitrag zur Verwirklichung des vereinigten Europa leisten, treffen wir folgende gemeinsame Vereinbarungen über Partnerschaft und Zusammenarbeit.
 
Mit dieser Partnerschaft wollen wir zugleich auf der Grundlage unseres gemeinsamen christlichen Erbes an die guten Traditionen freundschaftlichen Zusammenlebens unserer Völker in ihrer Jahrhunderte alten Geschichte anknüpfen und nach den leidvollen Kapiteln der jüngeren Vergangenheit an der weitern Aussöhnung mitwirken.
 
Die Partnerschaft zwischen unseren beiden Städten soll schließlich auch dazu beitragen, die zwischen dem Land Hessen und Wielkopolska eingegangene Partnerschaft mit Leben zu erfüllen.
§ 2. Grundsätze der Partnerschaft
  1. Unsere Partnerschaft ruht auf den Grundsätzen der Gleichberechtigung, der Gegenseitigkeit, der Toleranz, der Ausgewogenheit und der gegenseitigen Achtung und Wertschätzung.
  2. Die an der inhaltlichen Ausgestaltung der Partnerschaft Beteiligten und Interessierten entwickeln ihre Vorhaben in möglichst großer Eigenverantwortung und gegenseitiger Abstimmung, unter Berücksichtigung dieser Vereinbarung.
  3. An der Partnerschaft sollen möglichst alle Mitbürgerinnen und Mitbürger aktiv teilhaben und teilnehmen. Deshalb kommt der Förderung dauerhafter persönlicher Beziehungen zwischen den Menschen beider Städte dieselbe Bedeutung zu wie der Entwicklung der Arbeitsbeziehungen zwischen Institutionen und Gremien.
  4.. Beide Partnerstädte entscheiden in eigener Verantwortung jeweils für sich, in welcher Organisationsform (z.B. Partnerschaftsverein) die einschlägigen administrativen und technischen Aufgaben bearbeitet werden.
  5. Für den Schriftverkehr gilt, dass alle Texte vom jeweiligen Absender sowohl in seiner eigenen Sprache wie auch in der Sprache des Empfängers verfasst werden. Bei Begegnungen stellt der jeweils Einladende die Übersetzung sicher.
§ 3. Ziele der Partnerschaft
 
Im Rahmen ihrer Zuständigkeit en und Möglichkeiten werden die beiden Städte nachhaltig bestrebt sein, in freundschaftlichem Zusammenwirken und unter Teilhabe und Teilnahme aller Mitbürgerinnen und Mitbürger persönliche Kontakte und Arbeits-Beziehungen vor allem auf humanitären, kulturellen, kirchlich-religiösen, wirtschaftlichen, touristischen und sportlichen Gebieten zu entwickeln und bereits bestehende Beziehungen auszubauen und zu vertiefen. Dabei kommt der Zusammenführung junger Menschen in Schule und Ausbildung und der Menschen, die sich ehrenamtlichem Wirken und der Mitgestaltung des Vereinslebens verpflichtet fühlen, eine besondere Bedeutung zu.
 § 4. Aktivitätsfelder der partnerschaftlichen Zusammenarbeit
  1. Die Ziele unserer Städtepartnerschaft sollen schwerpunktmäßig in den nachfolgenden, beispielhaft aufgeführten Aktivitätsfeldern angestrebt werden. Die Felder sind wie und offen für neue Ideen und Inhalte unserer Partnerschaft:
    1. Gegenseitige Kontakt- und Informationsbesuche von Delegationen der Gremien beider Städte
    2. Gegenseitiger Schüleraustausch und Austausch von Auszubildenden (Partnerschaft zwischen Schulen)
    3. Gemeinsame Begegnungen der jungen Menschen in deutsch-polnischen Bildungs- und Begegnungsstätten
    4. Gegenseitige Aufenthalte im Bereich der Berufsausbildung und Berufsfortbildung
    5. Austausch zwischen kirchlichen und kulturellen Institutionen und Vereinen (Musik, Gesang, Heimat- und Kulturgeschichte, internationale Service-Vereinigungen wie Malteser und Lions u.ä.)
    6. Austausch zwischen kommunalen Institutionen wie Freiwillige Feuerwehr, Katastrophenschutz u.a.
    7. Austausch zwischen Vereinen und Institutionen auf dem Gebiet des Sports und der Gesundheitsförderung
    8. Austausch zwischen Vereinen und Institutionen der Wirtschaftsförderung und der Weiterentwicklung der Infrastruktur
  2. Beide Städte verpflichten sich, die entsprechenden Vorhaben - soweit möglich - finanziell zu unterstützen sowie für die jeweiligen Vorhaben Fördermittel anderer öffentlicher Haushalte anzufordern und sich darüber hinaus auch um Spendenzuwendungen Privater zu bemühen.
  3. Die jeweiligen Aktivitäten werden über die Kommunalverwaltungen der beiden Städte unterstützt und gefördert. Über geeignet erscheinende Aktivitäten erfolgt frühzeitig die gegenseitige Information. Im Rahmen dieser gemeinsamen Vereinbarungen wird jährlich ein Programm über konkrete Vorhaben der Begegnungen des Austausches und anderer Formen der Zusammenarbeit entwickelt.
  4. Die städtischen Gremien beider Städte werden in geeigneter Weise in Medien und bei öffentlichen Anlässen die Ziele und Inhalte der Partnerschaft und den Willen der Bürgerinnen und Bürger zum freundschaftlichen Zusammenwirken werbend zum Ausdruck bringen.
 § 5. Schlussbestimmungen
  1. Die vorliegende Vereinbarung wird für eine unbefristete Dauer abgeschlossen und kann jeder der Parteien durch die Mitteilung an die andere Partei gekündigt werden. Im Fall der Kündigung erlischt die Vereinbarung nach Ablauf von 6 Monaten.
  2. Die Vereinbarung wurde in polnischer und deutscher Sprache gefertigt, je 2 Exemplare in der entsprechenden Sprache.
  3. Die polnischsprachige Version wird in Jarocin unterzeichnet. Die deutschsprachige Version wird in Schlüchtern unterzeichnet.
  4. Die Parteien werden den Text in geeigneter Form binnen 14 Tagen ab Datum der Unterzeichnung in der eigenen Landessprache bekannt geben.
 


SchlüchternJarocin
 

 

Schlüchtern, den 24. April 2004